Nachbesserung bei Einkommensberichten notwendig

Dienstag, 8. März 2016 - 11:30

Frauenring fordert Stabstelle zur Förderung der betrieblichen Gleichstellung

Der Österreichische Frauenring schließt sich der Forderung von Frauenministerin Heinisch-Hosek an, die Einkommensberichte nachzuschärfen. “Die verpflichtenden Einkommensberichte waren ein Schritt in die richtige Richtung, um endlich mehr Einkommensgerechtigkeit zu schaffen, müssen aber weitere Schritte folgen”, sagte Sonja Ablinger, Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings.

Für mehr Transparenz braucht es die Aufnahme zusätzlicher Kriterien und Standards in die Einkommensberichte, etwa die gesonderte geschlechtsbezogene Auflistung von Prämien, Zulagen und Pauschalen, Überstunden, Unterscheidung von Vollzeit und Teilzeit und prozentuelle Angaben der Entgeltdifferenzen.
Zur Berichtslegung sollen außerdem Unternehmen und Betriebe mit mehr als 20 MitarbeiterInnen (derzeit 150) wie beispielsweise in Schweden verpflichtet werden.

Ein weiteres Problem ist die bestehende Verschwiegenheitsklausel. “Die sicherste Art eine Ungerechtigkeit überleben zu lassen ist, sie zu verschweigen. Sowohl MitarbeiterInnen als auch BetriebsrätInnen müssen mehr Möglichkeiten offenstehen, mit den Einkommensberichten zu arbeiten”, so Ablinger. Aktuell sind die Regelungen, wer Zugriff auf den Einkommensbericht hat, unklar, auch fehlt ein Maßnahmenplan, was damit passiert. “Damit die Berichte nicht einfach in der Schublade verschwinden, braucht es einen verpflichtenden Austausch zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat”, sagte Ablinger.

Der Frauenring plädiert weiters für die Schaffung einer Stabstelle zur Förderung der betrieblichen Gleichstellung, die bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft angesiedelt sein könnte. Aufgabe der Stabstelle wäre es, Einkommensberichte stichprobenartig zu prüfen und zu evaluieren, auch Schulungen und Beratungen könnten angeboten werden. “Mit einer solchen Stelle könnten die derzeit noch zahnlosen Einkommensberichte zu einem wichtigen Baustein im Kampf um geschlechterspezifische Einkommensgerechtigkeit werden”, so Ablinger abschließend.