Mustergratulation: ORF-Sendung

Mittwoch, 23. Juli 2014 - 12:00

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sendung und Austrahlungsdatum:

Aus gegebenem Anlass gratuliere ich Ihnen zu der oben genannten Sendung!

Diese Sendung entspricht meiner Ansicht nach dem gesetzlichen Programmauftrag des ORF vorbildlich, Anliegen der Gleichberechtigung von Frauen und Männern angemessen zu berücksichtigen.

Der gesetzliche Programmauftrag des ORF umfasst gemäß § 4 Abs 1 Z 2 ORF-G die Förderung des Verständnisses für alle Fragen des demokratischen Zusammenlebens sowie gemäß § 4 Abs 1 Z 11 die angemessene Berücksichtigung der Anliegen der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Gemäß der Gestaltungsgrundsätze für alle Programmkategorien der Programmrichtlinien haben Angebote des ORF zum Abbau von Vorurteilen, insbesondere auf Grund von Geschlecht (1.4.7), beizutragen. Die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache ist ebenfalls in den Programmrichtlinien verankert (1.4.12).

All diese Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der ORF seinem demokratie- und gleichstellungspolitischen Programmauftrag gerecht wird. Die explizite Behandlung von Themen, die für die Gleichstellung von Frauen und Männer bedeutsam sind, ist dafür besonders wichtig. Auch ist es unverzichtbar, vermeintlich ‚neutrale’ Themen so aufzubereiten, dass deren Auswirkungen für (unterschiedliche Gruppen von) Frauen und Männer(n) erkennbar wird. Die Darstellung von Frauen und Männern hat massive Auswirkungen darauf, welchen Position und welche Chancen Frauen und Männer in einer Gesellschaft haben und haben werden.

Deshalb gratuliere ich Ihnen nochmals zur gelungenen Berücksichtigung der Gleichstellungsaspekte in der oben genannten Sendung und ermutigen Sie, diese demokratie- und gesellschaftspolitisch so notwendige Vorgangsweise auch bei der zukünftigen Planung und Durchführung in allen Programmkategorien zu berücksichtigen.

Unsere Gratualtion werde ich zeitgleich dem Publikumsrat des ORF weiterleiten, mit der Aufforderung, sie im Programmausschuss zu behandeln. Weiters werden wir Bundesministerin Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek, Bundesminister Dr. Josef Ostermayer und den Leiter der Abteilung Medienangelegenheiten, Sektion V (Verfassungsdienst) des Bundeskanzleramts, Mag. Dr. Gerhard Hesse, davon in Kenntnis setzen.

Mit freundlichen Grüßen,