Forderungen des Frauenrings betreffend den ORF

Donnerstag, 19. Juni 2014 - 15:30

Der Österreichische Frauenring stellt seit Jahren folgende - nach wie vor unerfüllte - Forderungen an Gesetzgeber und namhafte Personen der österreichischen Medienlandschaft:

  • Geschlechterparitätische Besetzung des Stiftungs- und Publikumsrats sowie aller neuen Gremien und vorrangige Entsendung von Frauen- und GenderexpertInnen
  • Effektiver Sanktionsmechanismus bei diskriminierender Berichterstattung aufgrund von Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit/Herkunft, Alter, sozio-ökonomische Situation, Behinderung, Religion, Staatsbürgerschaftsstatus bzw. Migrationshintergrund, und sexueller Orientierung (vgl. auch § 10 Abs 1 und 2 ORF-G)
  • Etablierung eines effektiven Monitoring zur Durchsetzung der Punkte 1.4.7 und 1.4.12 der Gestaltungsgrundsätze für alle Programmkategorien der Programmrichtlinien: "Angebote des ORF haben zum Abbau von Vorurteilen, insbesondere auf Grund von Geschlecht, beizutragen und die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache muss durchgängig erfolgen"
  • Einbezug von mindestens zwei Expertinnen des Österreichischen Frauenrings in die Aktivitäten des Publikumsrats
  • Umsetzung der Verhetzung und Antidiskriminierung betreffenden Bestimmungen der bis Ende des Jahres 2009 umzusetzenden Audiovisuellen Mediendiensterichtlinie, insbesondere des Artikel 3e Abs. 1 lit. c
  • Berücksichtigung der Gleichbehandlungs- und Frauenförderungsbestimmungen analog dem Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes für den ORF als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt

All diese Bedingungen müssen unserer Ansicht nach erfüllt sein, damit der ORF in Zukunft seinem demokratie- und gleichstellungspolitischen Programmauftrag gerecht wird und die derzeitige, aus frauen- und demokratiepolitischer Sicht ausgesprochen unerfreuliche Situation, nachhaltig geändert werden kann.

Es wird von großem Interesse sein, inwieweit bei der Neugestaltung des ORF Frauen- und Gleichstellungsanliegen tatsächlich berücksichtigt und entsprechende EU-rechtliche, internationale und verfassungsrechtliche Vorgaben ernst genommen werden.