Ja zur Selbstbestimmung! Nein zum „Kopftuchverbot“!
Das Bildungsministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots im Schulunterrichtsgesetz vorgelegt. Zentraler Punkt ist ein Verbot des Tragens des sogenannten „Kinderkopftuches“ von muslimischen Mädchen bis zum 14. Lebensjahr. Das Bildungsministerium begründet diese Maßnahme damit, dass mit dem Tragen das Kindeswohl verletzt wird. Der Österreichische Frauenring
Das Bildungsministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots im Schulunterrichtsgesetz vorgelegt. Zentraler Punkt ist ein Verbot des Tragens des sogenannten ...
