Musterbeschwerde: Diskussionsrunden im ORF

Mittwoch, 23. Juli 2014 - 12:00

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der gesetzliche Programmauftrag des ORF umfasst gemäß § 4 Abs 1 Z 2 ORF-G die Förderung des Verständnisses für alle Fragen des demokratischen Zusammenlebens sowie gemäß § 4 Abs 1 Z 11 die angemessene Berücksichtigung der Anliegen der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Gemäß 1.4.7 der Gestaltungsgrundsätze für alle Programmkategorien der Programmrichtlinien haben Angebote des ORF zum Abbau von Vorurteilen, insbesondere auf Grund von Geschlecht, beizutragen. Die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache ist ebenfalls in den Programmrichtlinien verankert (1.4.12).

Diskussionsrunden, die vom ORF veranstaltet und übertragen werden, sollten aus diesen Gründen vier Voraussetzungen erfüllen:

  1. Diskussionsrunden sollten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern aufweisen, d.h. die Verteilung von Männern und Frauen in der Gesamtbevölkerung wiederspiegeln.
  2. Das Thema sollte auch unter dem Aspekt der Bedeutung für (unterschiedliche Gruppen von) Frauen und Männer(n) diskutiert werden.
  3. Es sollten vermehrt Frauen als Expertinnen eingeladen werden.
  4. Es sollte geschlechtergerechte Sprache verwendet werden.

All diese Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der ORF seinem demokratie- und gleichstellungspolitischen Programmauftrag gerecht wird. Wie Frauen und Männer in Diskussionsrunden repräsentiert sind, welche Rollen ihnen dabei zugewiesen werden, ob Frauen mit Sprache (un)sichtbar gemacht werden und ob ein Thema auch unter seiner Bedeutung für Frauen und Männer diskutiert wird, hat massive Auswirkungen darauf, welchen Position und welche Chancen Frauen und Männer in einer Gesellschaft haben und haben werden.

Deshalb fordere ich Sie aus gegebenem Anlass dazu auf, die oben genannten Punkte bei der zukünftigen Planung und Abhaltung von Diskussionsrunden zu berücksichtigen.

Diese Aufforderung werde ich zeitgleich an den Publikumsrat des ORF weiterleiten, mit der Aufforderung, sie im Programmausschuss und im Beschwerdeausschuss zu behandeln. Weiters werden wir Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek, Bundesminister Dr. Josef Ostermayer und den Leiter der Abteilung Medienangelegenheiten, Sektion V (Verfassungsdienst) des Bundeskanzleramts, Mag. Dr. Gerhard Hesse, davon in Kenntnis setzen.

Mit freundlichen Grüßen,