Frauenring kritisiert geplante Verschärfungen des Asylgesetzes

Freitag, 22. April 2016 - 2:00

ÖFR positioniert sich gegen Obergrenzen

Am 25. April soll im Parlament ein verschärftes Asylgesetz beschlossen werden. Das bereits geplante 'Asyl auf Zeit' sowie die Erschwerung der Familienzusammenführung sollen durch das jetzt hinzugekommene Verordnungsrecht im Falle eines so genannten Notstands noch weiter verschärft werden. Mit dieser Bestimmung soll für Asylsuchende der Zugang zu Asylverfahren stark eingeschränkt werden. Ein Großteil der Flüchtlinge könnte mit Hilfe dieser Notstandsverordnung künftig durch Schnellverfahren an der Grenze ohne Einleitung eines Asylverfahrens in die Nachbarländer zurückgeschickt werden. Der Österreichische Frauenring (ÖFR)  lehnt die vorgeschlagene Asylgesetznovelle daher strikt ab.

Neben dieser Sonderregelung wird auch eine Novelle zu 'Asyl auf Zeit' beschlossen. Auch diese Teile im Gesetzespaket beinhalten massive Verschärfungen. „Die neu eingebauten Hürden beim Familiennachzug erschweren insbesondere Frauen und Kindern die Flucht“, sagt Sonja Ablinger, Vorsitzende des ÖFR.

Besonders hart getroffen wären auch unbegleitete minderjährige AsylwerberInnen, die in Österreich als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt werden. Durch das neu hinzugekommene Verordnungsrecht kann das Asylrecht unter rechtsstaatlich unklar definierten Voraussetzungen praktisch ausgehebelt werden, Obergrenzen können durch eine Hintertür rechtlich umgesetzt werden. 

Ablinger kritisiert auch die extrem kurze Begutachtungsfrist für diese "Notstandsmaßnahme", mit der die vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes empfohlene mindestens sechswöchige Begutachtungsfrist missachtet wird. 

Der Frauenring appelliert dringend an die Parteien, den Gesetzesentwurf in der jetzigen Form nicht zu beschließen. „Frauenrechte sind Menschenrechte, auch die Rechte geflüchteter Frauen – und Menschenrechte haben keine Grenzen, auch keine Obergrenzen“, sagt Ablinger abschließend.